DIE AUFTRAGSANFRAGE

Eine exakte Immobilienbeurteilung und die fachgerechte Immobilienbewertung kann erst geleistet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen: allgemeine Grundstücksunterlagen, gebäudetechnische Unterlagen, behördliche Bescheinigungen und Nachweise sowie aktuelle mietvertragliche Unterlagen inkl. Nachträgen. Für ein individuelles Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Termin mit uns.

Zur Vorbereitung können Sie hier die Checkliste der von uns benötigten Objektunterlagen herunterladen.

Die grundsätzlich für Wertermittlungsgutachten frei verhandelbaren Honorare orientieren sich an der „BVS*-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien“ vom August 2016. Diese Honorarrichtlinie kann auf Wunsch bei uns abgerufen werden.

*BVS Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger.




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